Finanzielle Zuschüsse sind möglich, bitte sprechen Sie uns an. Anträge werden vertraulich behandelt!

Schulbedarf beantragen für das Schuljahr 2020/2021Schler

Der Antrag auf Schulbedarf in Höhe von 150 Euro kann über das Bildungs- und Teilhabepaket für das Schuljahr 2020/2021 jetzt schon gestellt werden:
Anspruchsberechtigt sind alle Schüler, die im Landkreis Regensburg wohnen und Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum 1. August dieses Jahres erhalten.
Der Grundbetrag ist auf der Homepage des Landkreises‚ Regensburg unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/bildung-teilhabe/ (Formulare) zu finden. Dem Antrag muss der Bescheid über den Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld zum 1. August 2020 beiliegen. Für Erstklässler und Schüler über 15 Jahren ist außerdem eine Schulbescheinigung nötig.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält den Schulbedarf automatisch durch das Jobcenter bzw. den Sozialträger ausbezahlt. Schulanfänger müssen dafür zum Jobcenter bzw. Amt für Soziale Angelegenheiten ebenfalls eine Schulbescheinigung abgeben.

Das Landratsamt ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und unter Tel.: 0941 – 4009 -224, - 251 oder -645 erreichbar,
das Jobcenter per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und unter Tel.: 0941 – 89 93 62 22.

 

 

Leistungen für Bildung- und Teilhabe

 Sehr geehrte Damen und Herren,

bestimmt haben Sie schon mitbekommen, dass zum Start des neuen Schuljahres 2019/2020 verschiedene Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket angepasst werden. Nun liegen uns ganz aktuell die entsprechenden Änderungen vor.

Über die möglicherweise Sie betreffenden Änderungen möchten wir Sie deshalb heute schon vorab informieren.

  • Mittagessen
    Der bisher erhobene Eigenanteil entfällt komplett - alle bis jetzt getroffenen Regelungen bleiben bestehen. Falls die Abrechnung der Leistungen nicht durch die Schule sondern direkt durch Ihren Lieferanten/Caterer erfolgt, informieren Sie diesen bitte entsprechend.
  • Mehrtägige Klassenfahrten
    Der Antrag muss nach wie vor wohnortabhängig und vor Antritt der Klassenfahrt beim jeweilig zuständigen Landratsamt/Stadtverwaltung gestellt werden (Schüler wohnt im Landkreis Regensburg  zuständig Landkreis Regensburg; Schüler wohnt in Stadt Regensburg  Zuständigkeit liegt bei der Stadt Regensburg).

Nun haben Sie zwei Möglichkeiten zur Antragstellung:

1) Antragstellung wie bisher mittels vollständig und von der Schule ausgefüllten Anlage A

2) Abweichend können Sie nun Anträge gesammelt für Schülerinnen und Schüler stellen, wenn die Schule


(a) auf der entsprechenden „Sammelantrags-Liste“ den vollständigen Name des Schülers, Geburtsdatum und Adresse nennt und

(b) eine Kopie des entsprechenden Leistungsbezuges (ALG-II, Wohngeld, Kinderzuschlag etc) für alle auf der Liste genannten Schüler bei Antragstellung direkt mit vorlegt.

  • Tagesausflüge
    (wichtig: nur hier ändert sich die örtliche Zuständigkeit)
    Künftig ist das Landratsamt Regensburg für ALLE Schüler/innen, die Ihre Schule besuchen zuständig.
    (Auch wenn der Schüler in der Stadt oder dem Nachbarlandkreis wohnt).

Zur Antragstellung haben Sie, wie bei den mehrtägigen Klassenfahrten, die Möglichkeiten mittels

Anlage A oder dem Sammelantrag (siehe oben).

Alle aktuellen Antragsformulare finden Sie unter:

https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/bildung-teilhabe/

Stand: Juni 2019

 

 

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