Schulanmeldung für Erstklässler

 

Formulare zur Schulanmeldung für das Schuljahr: 2024/25

Einladung zum Informationsabend am 20. Feb. 2024 ... hier weiterlesen

hier noch ein Link bzgl. Schuleingangs- und Vorsorgeuntersuchung : wird später aktualisiert

Broschüre "Die bayerische Grundschule" ... hier herunterladen

Elternbrief "Die Schuleinscheibung - Informationen für Eltern, deren Kinder Deutsch als zweite Sprache lernen" (Schulamt Regensburg) ... hier weiterlesen
(falls Sie "Die Schuleinscheibung" in einer anderen Sprachen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 09454-94 113)

Anmeldeblatt - Datenblatt zur Schulanmeldung (unterjährige Schulanmeldung: siehe "Formulare")

Antrag auf Zurückstellung

Antrag für Morgenbetreuung

Weitergabe Telefonnummern

Koop. Kiga/Schule

Einverständniserklärung zur Videokonferenz "Lernen zuhause"

Einschulungskorridor: (möglilch für Kinder geb. 1.7. - 30.09.)
Informationen zum Einschulungskorridor ... hier weiterlesen und Formular zur Verschiebung der Schulpflicht

 

BEKANNTMACHUNG  ÜBER  DIE  SCHULANMELDUNG  2024
Im März 2024 findet im Bereich des Staatlichen Schulamts in der Stadt Regensburg die Schulanmeldung statt.

Schulanmeldung an der Grundschule Aufhausen-Pfakofen ist am 13. März 2024

Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die (ungeachtet ihrer Nationalität) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben:

  •  bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden,

  •  im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,

    "Korridor":
    Wenn die Erziehungsberechtigen die Einschulung auf das folgende Schuljahr 2025/26 verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen (vgl.§2, Abs.4 GrSO). Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät und gibt eine Empfehlung, auf deren Grundlage die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird (siehe auch oben "Einschulungskorridor"...)

  • deren Erziehungsberechtigten bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben, oder

  • die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2018 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31.12.2018 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. 

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule angemeldet werden, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Stellvertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen. Eine schriftliche Anmeldung ist nur zulässig, wenn den Erziehungsberechtigten eine persönliche Schulanmeldung nicht möglich ist. Für die schriftliche Anmeldung ist das Anmeldeblatt (herunterladen s.o.) bei der Grundschule erhältlich. Die Erziehungsberechtigten oder deren Stellvertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen.
Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. Haben bei getrennt lebenden Eltern beide das elterliche Sorgerecht, ist durch eine Vollmacht die Zustimmung zur Schulanmeldung zu bestätigen, falls nicht beide Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung anwesend sind. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch vom Leiter des Heims angemeldet werden. 

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, der Schule in vertrauensvoller Weise Umstände mitzuteilen, die es erforderlich machen, dass die Schulfähigkeit  ihrer Kinder umfassend besprochen und gegebenenfalls fachlich abgeklärt wird. Es kann für ein Kind nachteilig in seiner Schullaufbahn und Persönlichkeitsentwicklung sein, wenn es zum falschen Zeitpunkt eingeschult wird und dadurch z.B. seine Begabung nicht voll entfalten kann.  

Schulleitungen und Lehrkräfte stehen für diesbezügliche Gespräche gerne zur Verfügung. 

 

Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg
Donaustaufer Str. 70
93059 Regensburg

Tel. 0941/4009 510
Fax 0941/4009 527
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